Kurzstreckeeinfach erklärt

Kurzstrecke einfach erklärt

Der Kurzstreckenpreis gilt von der Einstiegshaltestelle bis zu 4 weiteren planmäßigen Haltestellen einer Fahrt.

Bei SchnellBus- und DirektBus und Nachtbus-Linien gelten in Bezug auf die Kurzstrecke gesonderte entfernungsabhängige Regelungen.  

Ausschlaggebend sind die Zählhaltestellen im Linienband (siehe Fahrplan).  

Tickets der Kurzstrecke werden nur als Einzel-/KinderTicket (Verkauf nur im Bus) ausgegeben.  

Der Kurzstreckenpreis gilt nicht

  • im Schienenverkehr
  • auf den Linien D79, 106-112, 126, 128, 146, 154, 179, 186, 187, 188 und 191-208.
  • auf der Linie T37 bei Fahrten ab Schwerte Bf.