JobTicket: Häufig gestellte Fragen für Arbeit·nehmer

Das JobTicket ist ein günstiges Abo für Bus und Bahn.
Dafür muss Ihr Arbeit·geber einen Vertrag mit der VKU machen.
Sprechen Sie Ihren Arbeit·geber einfach an.

Das JobTicket gilt für den gesamten Bereich vom WestfalenTarif.
Man kann damit sogar bis nach Dortmund fahren.
Sie suchen aus, für welchen Bereich Sie das JobTicket haben möchten.

Es gilt für den Nah·verkehr mit Bus und Bahn.
Das Tarif·gebiet ergibt sich daraus wo Sie fahren wollen.
Zum Beispiel nur in einer Stadt.
Oder von einer Stadt zu anderen.
In Ihrem gewählten Gebiet können Sie so oft fahren wie Sie wollen.

Das JobTicket gilt immer ab dem ersten Tag von einem Monat.
Der letzte Tag an dem es gilt ist der erste Werk·tag vom nächsten Monat.
Werk·tage sind die Tage von Montag bis Freitag. 

Das JobTicket ist ein persönliches Ticket.
Auf dem Ticket steht Ihr Name.
Deshalb können nur Sie das Ticket benutzen.
Andere Personen können das Ticket nicht benutzen.
Es ist nicht über·tragbar.

Nach 19:00 Uhr und am Wochen·ende kann man mit dem JobTicket noch jemanden mit·nehmen.
Zusätzlich können 1 Erwachsener und bis zu 3 Kinder mitfahren.
Die Kinder müssen unter 15 Jahre alt sein.
Das kostet nichts extra. 
Oder man kann auch 1 Fahrrad mitnehmen. 

Nach 19:00 Uhr und am Wochen·ende können Sie mit dem JobTicket Ihr Fahrrad mit·nehmen.
Pro Person maximal ein Fahrrad.

Zu den anderen Zeiten müssen Sie für das Fahrrad ein Extra·ticket kaufen. 

Das JobTicket kann mit folgenden Tickets erweitert werden:

  • AnschlussTicket,
  • FahrWeiterTicket Westfalen,
  • EinfachWeiterTicket NRW.
     

Mit diesen Tickets können Sie über den Geltungs·bereich Ihres JobTickets hinausfahren.

Nein.
Dafür benötigen Sie ein Zusatz·ticket für die 1. Klasse.

Das JobTicket bekommen Sie nur über den Arbeit·geber.
Dazu muss der Arbeit·geber ein Vertrag mit der VKU machen.
Sprechen Sie Ihren Arbeit·geber an.

Der der JobTicket-Vertag ist monatlich kündbar.
Auch das einzelen JobTicket kann jeden Monat gekündigt werden. 
Besteht der Vertrag noch keine 6 Monate, muss man nach·bezahlen.
Die Summe beträgt 25% vom Preis je JobTicket und Monat.