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JobTicket: Informationen für Arbeit·geber

Das JobTicket ist ein ÖPNV-Abo für Ihre Beschäftigten.
Es ist günstiger als ein normales ÖPNV-Abo.
Das JobTicket gilt für den Nah·verkehr mit Bus und Bahn.

Man kann verschiedene Bereiche auswählen, in denen das JobTicket gilt.
Verschiedene Beschäftigte können verschiedene Bereiche auswählen. 
Auch kleine Unternehmen können mitmachen.
Sie müssen lediglich fünf JobTickets pro Unternehmen buchen.  

Mit dem JobTicket können Ihre Beschäftigten zur Arbeit fahren.
Und es gilt natürlich auch in der Freizeit.
Mit dem JobTicket kann man so oft fahren wie man will.

Nach 19:00 Uhr und am Wochen·ende kann man mit dem JobTicket noch jemanden mit·nehmen.
Zusätzlich können 1 Erwachsener und bis zu 3 Kinder mitfahren.
Die Kinder müssen unter 15 Jahre alt sein.
Das kostet nichts extra. 
Oder man kann auch 1 Fahrrad mitnehmen.

Als Arbeit·geber können Sie zwischen zwei Modellen wählen:
1. Sie geben Ihren beschäftigten einen Zuschuss zum JobTicket.
2. sie geben Ihren beschäftigten keinen Zuschuss.  
Zuschüsse zum ÖPNV sind seit 2019 steuer·frei – Fragen Sie Ihre Steuer·beratung.

Flyer JobTicket Arbeitgeber

Gute Gründe für ein JobTicket

  • Bieten Sie Ihren Beschäftigten einen Vorteil
  • Werden Sie ein attraktiver Arbeit·geber
  • Beteiligen Sie sich aktiv am Umwelt- und Klima·schutz
  • Leisten Sie einen Beitrag zur Reduzierung von CO2.
  • Erhöhen Sie die Zufriedenheit Ihrer Beschäftigten.
  • Verringern Sie das Unfall·risiko Ihrer Beschäftigten auf ihrem Arbeits·weg.
  • Gewinnen Sie Menschen ohne Pkw oder Führer·schein als Beschäftigte.
  • Zeigen Sie soziales Engagement.
  • Verbessern Sie Ihr Ansehen in der Öffentlichkeit.
  • Sparen Sie Kosten für den Bau und den Unter·halt von Park·plätzen.

 

JobTicket-Modelle

Es gibt zwei JobTicket-Modelle.
Modell 1 „mit“ Arbeit·geber·beteiligung.
Modell 2 ohne Arbeit·geber·beteiligung .
Sie können einmal jedes Jahr zwischen den beiden Modellen wechseln.  

Beide Modelle sind ab 5 JobTickets möglich.  

JobTicket mit Arbeit·geber·beteiligung.  

Sie können Ihren Beschäftigten einen Zuschuss zu dem JobTicket geben.
Ist der Zuschuss mindestes 16 Euro gibt die VKU einen Rabatt von 9 Euro dazu.
Das gibt zusammen ein Preis·vorteil von 25 Euro für Ihre Beschäftigten.    

Brutto gleich Netto.
Ihre Beschäftigten müssen für den Zuschuss keine Steuern und Sozial·abgaben bezahlen.    

JobTicket ohne Arbeit·geber·beteiligung.    

Das JobTicket kostet weniger als mit das normale AboTicket.
Das gilt auch ohne Zuschuss vom Arbeit·geber.
   

Preis·beispiele    

Hier sehen Sie Beispiele wie günstig Ihre beschäftigten zur Arbeit kommen können.  

Das JobTicket für eine Stadt: Preis·stufe A
Ohne Arbeit·geber·beteiligung:    39,00 Euro
Mit Arbeit·geber·beteiligung:         14,00 Euro    

Das JobTicket für den Kreis Unna: Preis·stufe B
Ohne Arbeit·geber·beteiligung:    69,00 Euro
Mit Arbeit·geber·beteiligung:         44,00 Euro    

Das JobTicket für zwei Kreise: Preis·stufe C
Ohne Arbeit·geber·beteiligung:    89,00 Euro
Mit Arbeit·geber·beteiligung:         64,00 Euro

So ist der Tarif aufgebaut

Es gibt verschiedene JobTickets.
Je nach·dem wie weit man fahren möchte.
Oft hängt das vom Wohn·ort und Arbeits·ort ab.  

Die Preis·findung ist ganz einfach:
Die Preis·stufe ergibt sich aus der Anzahl der Geltungs·bereiche, in denen man fahren möchte.
Zum Beispiel nur in einer Stadt.
Oder im ganzen Kreis Unna.

Das Geltungs·gebiet kann jeder Beschäftigte frei wählen.
Es muss aber innerhalb des WestfalenTarifs und Dortmund sein.  

Weiterer Vorteil:
Die Preise bleiben bis zum 1. August 2024 stabil!  

Geltungs·bereich: Für eine Stadt
Beispiel: Unna oder Lünen

Ohne Arbeit·geber·beteiligung: 39 Euro pro Monat
Mit Arbeit·geber·beteiligung und Rabatt der VKU: 14 Euro pro Monat

Arbeit·geber·beteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat
Zusätzlicher Rabatt der VKU: 9 Euro pro Monat

Geltungs·bereich: Für einen Kreis
Beispiel: Kreis Unna

Ohne Arbeit·geber·beteiligung: 69 Euro pro Monat
Mit Arbeit·geber·beteiligung und Rabatt der VKU: 44 Euro pro Monat

Arbeit·geber·beteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat
Zusätzlicher Rabatt der VKU: 9 Euro pro Monat


 

Geltungs·bereich: zwei benachbarte Städte / Gemeinden in verschiedenen Kreisen
Beispiel: Werl + Unna

Ohne Arbeit·geber·beteiligung: 69 Euro pro Monat
Mit Arbeit·geber·beteiligung und Rabatt der VKU: 44 Euro pro Monat

Arbeit·geber·beteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat
Zusätzlicher Rabatt der VKU: 9 Euro pro Monat


 

Geltungs·bereich: eine kreis·freie Stadt und eine angrenzende Stadt / Gemeinde
Beispiel: Hamm + Bergkamen

Ohne Arbeit·geber·beteiligung: 69 Euro pro Monat
Mit Arbeit·geber·beteiligung und Rabatt der VKU: 44 Euro pro Monat

Arbeit·geber·beteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat
Zusätzlicher Rabatt der VKU: 9 Euro pro Monat

Geltungs·bereich: Für zwei Kreise
Beispiel: Kreis Unna + Kreis Soest oder
Ausnahme: Dortmund + Kreis Unna

Ohne Arbeit·geber·beteiligung: 89 Euro pro Monat
Mit Arbeit·geber·beteiligung und Rabatt der VKU: 64 Euro pro Monat

Arbeit·geber·beteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat
Zusätzlicher Rabatt der VKU: 9 Euro pro Monat

Geltungs·bereich: Vier Kreise
Beispiel: Dortmund + Kreis Unna + Hamm + Kreis Soest

Ohne Arbeit·geber·beteiligung: 109 Euro pro Monat
Mit Arbeit·geber·beteiligung und Rabatt der VKU: 84 Euro pro Monat

Arbeit·geber·beteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat
Zusätzlicher Rabatt der VKU: 9 Euro pro Monat

Geltungs·bereich: Netz Westfalen und Dortmund

Ohne Arbeit·geber·beteiligung: 129 Euro pro Monat
Mit Arbeit·geber·beteiligung und Rabatt der VKU: 104 Euro pro Monat

Arbeit·geber·beteiligung: mindestens 16 Euro pro Monat
Zusätzlicher Rabatt der VKU: 9 Euro pro Monat

Ihr Weg zum JobTicket: Rahmen·vertrag und Bestellung

Sie schließen als Arbeit·geber einen Rahmen·vertrag mit der VKU ab.
Danach könne Sie das JobTicket bestellen.    

Rahmen·vertrag    

Den Rahmen·vertrag zum JobTicket können alle Arbeitgeber bekommen.
Egal ob Sie eine große oder kleine Firma sind.
Oder eine Verwaltung, eine Behörde oder eine Institution.  

Sobald fünf Beschäftigte eine JobTicket möchten, ist ein Rahmen·vertrag möglich.
Beschäftigte die schon ein MonatsAbo oder AzubiAbo haben können Sie die mit·zählen.  

Im Rahmen·vertrag steht zum Beispiel, wie hoch Ihr Zuschuss zum JobTicket sein soll.  

JobTicket bestellen     

Sie haben den Rahmen·vertrag mit der VKU geschlossen.
Jetzt bekommen Sie von der VKU Anträge für das  JobTicket.
Ihre Beschäftigten füllen die Anträge aus.  
Die ausgefüllten Anträge leiten Sie an die VKU weiter.
Oder Sie schicken der VKU eine Excel-Liste per E-Mail.
In der Liste stehen die den Namen der Antrag·steller für das JobTicket.     

Das JobTicket ist ein Ticket in Papier·form.
Die VKU schickt die gedruckten JobTickets an Ihr Unternehmen.
Sie geben die Tickets an Ihr Beschäftigen weiter.

Für die Zukunft ist geplant, dass es das JobTicket als eTicket gibt.
Dann kann man es in die fahrtwind App laden.  

Sie haben noch Fragen zum JobTicket?

Lassen Sie sich durch uns beraten.
Nutzen Sie dafür gerne unser Kontakt·formular 
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an jobticket@vku-online.de.

Benötigen Sie sofort eine schnelle Auskunft?
Dann rufen Sie unsere Hot·line 0 23 07 / 940 32 80 an.
Unsere JobTicket-Experten helfen Ihnen gerne weiter.

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Häufig gestellte Fragen für Arbeit·geber